Ersttermin anfragen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Erstgespräch in unserem Gesundheitszentrum. Das GZF kann Behandlungen für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene anbieten. Um Ihren Behandlungswunsch mit unseren konkreten Möglichkeiten abzugleichen, bitten wir um die Beantwortung einiger Fragen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur behandeln können, wenn eine gültige Krankenversicherung besteht. Außerdem benötigen wir Angaben über die Art der Krankenversicherung.

Patient*innen/Asylbewerber mit Leistungen nach §2, 4 oder 6 Asylbewerberleistungsgesetz können im Gesundheitszentrum GZF psychiatrisch und/oder psychotherapeutisch behandelt werden.

Erwachsene Patient*innen mit einer regulären Krankenversicherung können im Interkulturellen Gesundheitszentrum IGZ psychotherapeutisch behandelt werden. Dies gilt auch für vormalige Asylbewerber, die einen Bleibestatus erhalten haben und es betrifft insbesondere Patient*innen aus der Ukraine und Syrien, wenn sie eine reguläre Krankenversicherung besitzen.

Informationen für Geflüchtete (PDF | Download)












































Wichtig: Da wir bei Terminausfällen die Dolmetscherkosten nicht erstattet bekommen, bitten wir grundsätzlich darum zum Ersttermin eine Dolmetscher*in ihrerseits zu stellen. Nur in Ausnahmefällen können wir andere Regelungen treffen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Antwort innerhalb weniger Tage, ob die Patient*in die Behandlungsvoraussetzungen erfüllt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir je nach Kapazität gegebenenfalls eine Wartezeit bis zum Ersttermin haben.